„Wer glaubt, keine Zeit für seine Gesundheit zu haben, wird früher
oder später Zeit zum Kranksein haben müssen.“
– Chinesisches Sprichwort
Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel, Fluktuation, Fachkräftemangel, Krankenstände und Generation Y sind die Begriffe, die Unternehmen und Unternehmer in den letzten Jahren mehr beschäftigen. Die Arbeitswelt, die Anforderungen an den Arbeitgeber haben sich, auch durch das Präventionsgesetz und Änderungen im Arbeitsschutz, entscheidend gewandelt. Aber auch die Anforderungen an Mitarbeiter steigen und damit auch die Fehltage aufgrund psychischer Belastungen. Um in der heutigen Zeit und besonders in der Zukunft wettbewerbsfähig, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, glückliche und vor Allem gesunde Mitarbeiter zu haben, ist ein Aufbrechen alter Strukturen der Weg in eine stabile Zukunft.
Die Lösung heißt:
„Betriebliches Gesundheitsmanagement ist die systematische sowie nachhaltige Schaffung und Gestaltung von gesundheitsfördernden Strukturen und Prozessen einschließlich der Befähigung der Organisationsmitglieder zu einem eigenverantwortlichen, gesundheitsbewussten Verhalten!“ (Definition WHO)
Die Zeit in denen der Obstkorb im Pausenraum, das kostenlose Wasser im Spender oder Ermäßigung im Fitnessstudio noch Innovation im Bereich Mitarbeiter bedeuteten sind vorbei und verfehlen auch jegliche Wirkung. Im Betrieblichen Gesundheitsmanagement geht es darum, Strukturen in Ihrem Unternehmen schaffen, die aktiv und nachhaltig die Bewusstheit für ein gesundes Leben der Mitarbeiter wecken, fördern, entwickeln und unterstützen.
– Ressourcen schaffen und Leitbild erstellen
– Mitarbeiterbefragung, Kennzahlen und Krankenstandszahlen erfassen
– Zieldefinition, Kommunikation und Umsetzung von Maßnahmen
– Mitarbeiterbefragung, Kennzahlen, Krankenstandszahlen, Teilnahmequoten und Ziele abgleichen
– Soll-Ist-Vergleich, Bewertung und Anpassung der Maßnahmen
Die Grundlage eines erfolgreichen Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Jedes Unternehmen nach §5 ArbschG dazu verpflichtet, die psychischen Belastungen der Mitarbeiter an deren Arbeitsplatz erfassen und daraus Maßnahmen zur Vermeidung ableiten.
„Wer ein Übel erkennt, hat es schon fast geheilt.“
– Prentice Mulford
Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement bietet das Betriebliche Eingliederungsmanagement – BEM einen wichtigen Baustein. Neben der Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung des Arbeitgebers, einem Mitarbeiter der innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt krankgeschrieben war (§ 167 Absatz 2 SGB (IX Buch)), können durch BEM-Gespräche die Mitarbeiter auf Ihrem dem Weg zurück an den Arbeitsplatz aktiv begleitet und unterstützt werden. Mit Hilfe dieser Gespräche können Ursachen für die Krankschreibung erkannt und daraus abgeleitet Maßnahmen getroffen werden, um weiteren gesundheitsbedingten Ausfallzeiten entgegenzuwirken.
Als externer BEM-Beauftragter beurteile ich Situationen als unvorbelastetes, neutrales und unparteiisches Bindeglied zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Du hast Interesse, Fragen, Ideen, möchtest einen Termin oder einfach mal reden? Dann freue ich mich von dir zu hören!
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